1. Einführung
Gebärdensprachdolmetschen ist eine vergleichsweise junge Profession,
die in Deutschland erst auf eine etwa 15-jährige Geschichte zurückblicken
kann. Früher wurden zur Vermittlung zwischen Hörenden und Gehörlosen
(bzw. Schwerhörigen und Ertaubten ) meist Verwandte herangezogen (häufig
Kinder gehörloser Eltern, so genannte „natürliche Dolmetscher“).
Eine andere Möglichkeit war, dass Angehörige von mit gehörlosen
Menschen befassten Berufen (Gehörlosenlehrer, Gehörlosenseelsorger,
Sozialarbeiter/Fürsorger für Gehörlose) in verschiedenen
Situationen die Interessen Hörgeschädigter vertraten. Die Tätigkeit
dieser Personen hatte in der Regel einen Notdienstcharakter und kann nicht
als professionelles Dolmetschen bezeichnet werden, da hierbei nicht ausschließlich
von einer Sprache in eine andere übersetzt wurde, sondern gleichzeitig
oder zusätzlich sozialarbeiterische oder anwaltsähnliche Funktionen
ausgeübt wurden (teilweise sogar mit der Haltung eines paternalistischen
Helfers).
Erst in jüngster Vergangenheit lieferte die Wissenschaft neue Erkenntnisse über
die Gebärdensprache und bewies ihren Status als eigenständige
Sprache mit einer sich deutlich von der Lautsprache unterscheidenden Grammatik.
Parallel zu diesen internationalen Forschungserkenntnissen setzte in der
Gehörlosengemeinschaft eine Emanzipationsbewegung ein, die bis heute
andauert. Auch das Selbstverständnis der Gebärdensprachdolmetscherinnen
erfuhr einen Wandel und es entwickelte sich eine professionelle Berufsauffassung,
in der Dolmetschen als eine zwischen zwei Sprachen und zwei Kulturen vermittelnde
Dienstleistung verstanden wird, bei deren Ausübung Dolmetscherinnen
an eine Berufs- und Ehrenordnung gebunden sind.
In vielen Lebensbereichen wird gehörlosen Menschen erst durch den
Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen eine gesellschaftliche
Teilhabe ermöglicht. Veränderungen der Bildungssituation für
hörgeschädigte Menschen, des Arbeitsmarktes und der gesetzlichen
Rahmenbedingungen führen inzwischen zu einer Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten
sowie zu einer explosionsartigen Nachfrage an qualifizierten Dolmetscherinnen.
Dieser Entwicklung wird seit Mitte der 90er-Jahre durch die Etablierung
verschiedener Ausbildungs- und Hochschulstudiengänge sowie unterschiedlicher
Prüfungsgremien Rechnung getragen.
2. Aufgaben und Tätigkeiten
2.1 Aufgaben
Hörgeschädigte Menschen bewegen sich in allen Lebensbereichen
als Minderheit in einer Gesellschaft, die mehrheitlich aus Hörenden
besteht. Egal, ob sie sich einer medizinischen Behandlung unterziehen,
sich in einer öffentlichen Beratungsstelle beraten lassen, auf einer
Behörde einen Antrag stellen, vor Polizei oder Gericht eine Aussage
machen, sich weiterbilden oder aber an einer politischen oder kulturellen
Veranstaltung teilnehmen wollen, überall stoßen sie auf Sprachbarrieren,
da sie die gesprochene Sprache nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen
können und die hörende Mehrheit in der Regel nicht über
Gebärdensprachkenntnisse verfügt. Die Schriftsprache ist für
einen spontanen Austausch kein adäquater Ersatz, da ihre Verwendung
erstens zu umständlich und Zeit raubend ist und sie zweitens von
vielen Hörgeschädigten nur ungenügend beherrscht wird.
Wollen Mitarbeiter dieser auf hörende Menschen ausgerichteten Institutionen
(Behörden, Bildungseinrichtungen, Banken, Versicherungsunternehmen,
Theater etc.) mit hörgeschädigten Menschen in Kontakt treten,
so stoßen sie ebenfalls auf die beschriebenen Sprachbarrieren.Um
eine reibungslose Kommunikation in diesen und weiteren Bereichen zu ermöglichen,
können Gebärdensprachdolmetscherinnen tätig werden, die
aus der gesprochenen in die gebärdete Sprache und umgekehrt übersetzen
und somit eine gegenseitige Verständigung beider Sprachgruppen ermöglichen.
2.2 Tätigkeiten
Unter dem Oberbegriff „Übersetzen“ wird das Dolmetschen
und das Übersetzen zusammengefasst. Im Folgenden sollen diese beiden
Tätigkeiten in Bezug auf die Situation der Übertragung von
Mitteilungen zwischen Hörenden und Gehörlosen näher erläutert
werden.
2.2.1 Dolmetschen
Gebärdensprachdolmetscherinnen übertragen Äußerungen
aus der gesprochenen Sprache in die gebärdete und umgekehrt. In
der überwiegenden Zahl ihrer Einsätze sind sie direkt in der
Kommunikationssituation zugegen, da die Gebärdensprache im Gegensatz
zur gesprochenen Sprache visuell und nicht akustisch wahrgenommen wird.
Gebärdensprachdolmetscherinnen handeln also in Gegenwart der beiden
Parteien, für die sie tätig werden. Dadurch können sie
Reaktionen auf den Texttransfer unmittelbar wahrnehmen und gegebenenfalls
berücksichtigen.
Da Dolmetschen schwerpunktmäßig für den Augenblick bestimmt
ist, muss die jeweilige Aussage im ersten Zugriff erfasst und umgesetzt
werden. Eine nachträgliche Korrektur ist in der Regel nicht möglich.
Die Dolmetscherin muss deshalb über ein umfassendes sprachliches,
fachliches und kulturelles Wissen verfügen, das sie in der jeweiligen
Situation in Sekundenbruchteilen abzurufen hat, ohne Hilfsmittel dass
ihr hierbei Hilfsmittel zur Verfügung stünden. Vor jedem Einsatz
ist daher eine gründliche inhaltliche und terminologische (fachsprachliche)
Vorbereitung unumgänglich.
Der Dolmetschprozess lässt sich grob durch drei zeitgleich ablaufende
Schritte beschreiben:
- Aufnahme der ausgangssprachlichen Mitteilung
- Verarbeitung
- Wiedergabe der Mitteilung in der Zielsprache
Die vom jeweiligen Sprecher
getätigte Äußerung muss dabei
in der zielsprachlichen Produktion so wieder gegeben werden, dass sie
der Mitteilungsabsicht des Sprechers entspricht.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Dolmetschtechniken unterschieden:
Simultandolmetschen
Die ausgangssprachliche Mitteilung wird von der Dolmetscherin sofort
in die Zielsprache übertragen. Da bei dem oben beschriebenen dreischrittigen
Prozess eine geringe Zeitverzögerung (time lag) entsteht, bleibt
ein kurzer zeitlicher Abstand zwischen Originalaussage und gedolmetschter
Aussage. Dennoch wird es dem Zuhörer / Zuschauer ermöglicht,
die Mitteilung nahezu simultan aufzunehmen.
Diese Technik wird bei der überwiegenden Zahl der Dolmetscheinsätze
angewandt.
Konsekutivdolmetschen
Die ausgangssprachliche Mitteilung wird von der Dolmetscherin erst nach
Beendigung einzelner Sätze, Sinnabschnitte oder der gesamten Mitteilung
in die Zielsprache übertragen. Diese Art des Dolmetschens verlangt
eine besondere Gedächtnisleistung und kann durch eine spezielle
Notizentechnik erleichtert werden, bei der Merkzeichen für wichtige
Sinnträger als Gedächtnisstütze für den späteren
mündlichen Vortrag fest gehalten werden.
Im Bereich des Gebärdensprachdolmetschens gibt es folgende Sonderformen,
die sowohl simultan als auch konsekutiv gedolmetscht werden können:
Relaisdolmetschen
Beim Relaisdolmetschen ist der Ausgangstext für eine Verdolmetschung
nicht die Originalrede, sondern eine gedolmetschte Version dieser Rede.
Das heißt, es wird zwischen Sender und Empfänger eine weitere
Dolmetscherin eingesetzt, die in der Regel selbst gehörlos ist.
Relaisdolmetscherinnen kommen auf internationalen Kongressen zum Einsatz
oder wenn Gespräche mit ausländischen Gehörlosen oder
Gehörlosen mit eingeschränkter Sprachkompetenz gedolmetscht
werden.
Dolmetschen in lautsprachbegleitende Gebärden (Transliterieren)
Während gehörlose Menschen sich in der Regel der Gebärdensprache
bedienen, die grammatikalisch von der gesprochenen Sprache abweicht,
verwenden schwerhörige und ertaubte Menschen häufig eine Form
der Visualisierung der gesprochenen Sprache: Mit Hilfe der lautsprachbegleitenden
Gebärden (LBG) werden Sätze optisch wahrnehmbar gemacht, wobei
der Satzbau der gesprochenen Sprache beibehalten, also die gleiche Grammatik
verwendet wird.
Beim Dolmetschen in lautsprachbegleitende Gebärden entfällt
die Stufe der Umwandlung in eine andere Sprache. Stattdessen wird mit
möglichst geringem Zeitabstand der gesprochene Text lautlos mitgesprochen,
wobei die Wörter mit Gebärdenzeichen unterlegt werden.
Dolmetschen in Tastalphabete / Dolmetschen für Taubblinde
Für taubblinde Menschen wurden verschiedene taktile Kommunikationssysteme
entwickelt, von denen sich in Deutschland das Lormen und das Buchstabieren
von Alphabetzeichen in die Hand durchgesetzt haben. Beim Lormen ist jedem
Buchstaben des Alphabets ein bestimmter Ort auf der Hand des Rezipienten
zugeordnet, der berührt, gedrückt oder gestrichen wird.
Beim Buchstabieren von Alphabetzeichen werden die unter Gehörlosen
gebräuchlichen Handformen für die einzelnen Buchstaben des
Alphabets in die Hand des Taubblinden gebärdet, so dass dieser sie
abfühlen kann.
Da das Ausbuchstabieren der Ausgangsmitteilung viel Zeit kostet, wird
beim Dolmetschen für Taubblinde oft eine verkürzte oder zusammenfassende
Form verwendet.
Eine andere mögliche Form des Dolmetschens für Taubblinde ist
das Gebärden unter den abfühlenden Händen des Taubblinden
(taktiles Gebärden). Diese Form des Dolmetschens ist in Deutschland
bisher nur wenig verbreitet.
Beim Dolmetschen für Taubblinde werden neben den sprachlichen auch
visuelle Informationen übermittelt.
Dolmetschen bei internationalen Zusammenkünften
Bei internationalen Zusammenkünften ist es häufig erforderlich,
dass direkt aus einer weiteren Fremdsprache in die Deutsche Gebärdensprache
bzw. aus der Deutschen Gebärdensprache in diese Fremdsprache gedolmetscht
wird.
Es kann ebenfalls nötig sein, dass ein in internationalen Gebärden
gehaltener Vortrag in die deutsche Lautsprache übertragen wird oder
umgekehrt.
Die wichtigsten Einsatzgebiete beim Gebärdensprachdolmetschen
sind:
- Dolmetschen im Gesundheitswesen
z. B. Arztbesuche, Krankenhaus, Therapie
- Dolmetschen in der öffentlichen oder privaten Verwaltung
z. B. Behörden, Institutionen
- Dolmetschen in Einrichtungen der Wirtschaft
z. B. Handel, Banken, Versicherungen
- Dolmetschen im Sozialbereich
- Dolmetschen im Erziehungswesen
z. B. Elternabende, Sprechtage, Schulkonferenzen
- Dolmetschen bei politischen oder kulturellen Veranstaltungen
z. B. Versammlungen, Anhörungen, Museumsführungen, Stadtführungen,
Theater, Kino
- Dolmetschen im religiösen Bereich
z. B. Gottesdienste, Trauungen, Taufen, Beerdigungen
- Dolmetschen im Freizeitbereich
z. B. Sportvereine, private Feiern
- Dolmetschen im Arbeitsleben
z.B. Personalgespräche, Einarbeitungen, Besprechungen, Fortbildungen,
Betriebs-versammlungen
- Dolmetschen im Bildungsbereich
Berufsausbildung, Studium, Fort- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung
- Dolmetschen im Rahmen der Judikative und Exekutive
Gericht, Polizei, Rechtsanwaltskonsultationen usw.
- Dolmetschen in den Medien
- Konferenzdolmetschen
z. B. bei nationalen und internationalen Kongressen, Tagungen, Konferenzen
2.2.2 Übersetzen
Übersetzerinnen übertragen schriftliche Texte in eine andere
Sprache, wobei zunächst der Ausgangstext sowie die Zielgruppe analysiert
und anschließend ein der Mitteilungsabsicht des Autors entsprechender
Zieltext erstellt wird, der im Idealfall in Form und Inhalt mit dem Ausgangstext übereinstimmt.
Teilweise erfolgt jedoch auch eine formale, inhaltliche und/oder stilistische
Anpassung an die Rezeptionsgewohnheiten der jeweiligen Zielgruppe oder
an den jeweiligen Verwendungszweck, damit die beabsichtigte Wirkung eintritt
bzw. damit das (Text-)Produkt in der Zielsprache seine Funktion erfüllt.
Ü
bersetzungen werden in der Regel schriftlich niedergelegt und sind daher
für die Dauer bestimmt. Der Transfer der übersetzten Botschaft
vom Sender zum Empfänger erfolgt zeitlich versetzt.
Ü
bersetzungen können während des Übersetzungsprozesses
u. a. mit Hilfe von Hilfsmitteln (Nachschlagewerken, Wörterbüchern
etc.) mehrfach überarbeitet und korrigiert werden und sollten am
Ende jeder Überprüfung standhalten können.
Die hierfür erforderliche übersetzerische Kompetenz beinhaltet
eine gezielte Aufgabenanalyse, Sachkenntnis (die gegebenenfalls durch
Recherche aneignet wird), Kreativität sowie sprachliche und sachliche
Präzision.
Da es bisher keine Gebrauchsschrift für Gebärdensprache gibt,
existieren keine schriftlichen Gebärdensprachtexte. Nichtsdestotrotz
können Übersetzungen können erforderlich werden und zwar
immer dann, wenn gebärdete Texte auf Video festgehalten sind und
in Schriftsprache übertragen werden sollen, oder aber wenn schriftliche
oder gesprochene Texte hörgeschädigten Menschen in Form eines
Gebärdensprachvideos zugänglich gemacht werden sollen.
Als Tätigkeitsbereiche könnten sich demzufolge theoretisch
Texte aller Art ergeben (Fachtexte, Konferenzmitschnitte, Fernsehsendungen,
Interviews, Berichte, Informationsvideos etc. und literarische Texte,
z. B. Bühnenstücke, Prosa, Lyrik, Kinderbücher); praktisch
besteht hier jedoch derzeit nur eine minimale Nachfrage.
Ein Sonderfall tritt dann ein, wenn Schriftstücke Bestandteil einer
Verhandlung sind und diese übersetzt werden müssen. So kann
z. B. in einer Gerichtsverhandlung die Anklageschrift gegen einen Gehörlosen
schriftlich vorliegen und muss dann von der Dolmetscherin vom Blatt übersetzt
werden. Oder aber ein Gehörloser fordert im Rahmen einer Bildungsmaßnahme
von einer Dolmetscherin die Übersetzung eines schriftlichen Prüfungstextes
in Gebärdensprache.
3. Andere Berufsmöglichkeiten und Tätigkeitsfelder
Neben der Tätigkeit als Gebärdensprachdolmetscherin können
auch andere Tätigkeiten oder verwandte Berufe ausgeübt werden.
Hierzu gehören:
a. Tätigkeiten im lexikographischen Bereich
Durch die Lexikographie werden die nötigen Hilfsmittel für sprachliche
Tätigkeiten sowie deren Vermittlung erstellt. Dabei muss der allgemeinsprachliche
und fachsprachliche Wortschatz unter lexikographischen und terminologischen
Gesichtspunkten erhoben und bearbeitet werden. Lexikographen müssen
dabei neben dem lexikographischen Fachwissen über Kenntnisse im Bereich
der Semantik (Lehre von der Bedeutung der Wörter), der Phonetik (Lautlehre),
der Etymologie (Lehre von der Herkunft der Wörter) und der Morphologie
(Wortbildungslehre) verfügen.
Im Bereich der Gebärdensprache befassen sich Lexikographen mit der
Er- und Bearbeitung von Gebärdensprachlexika, der Entwicklung zweisprachiger
Materialien und der Erstellung von Unterrichtsmaterialien für den
Gebärdensprachunterricht. Es können dabei teilweise Tätigkeiten
anfallen, die denen von Terminologen nahe kommen, welche sich mit der Erarbeitung,
Bearbeitung und Bereitstellung fachsprachlicher Ausdrücke und Formulierungen
befassen.
Lexikographen arbeiten in Redaktionen von einschlägigen Fachverlagen,
freiberuflich oder an Forschungsstätten.
b. Forschung
An Forschungsstätten arbeiten Gebärdensprachdolmetscherinnen
sowohl im Bereich der Linguistik (Erforschung der Gebärdensprache,
Entwicklung von Terminologiedatenbanken und Übersetzungsprogrammen
etc.) als auch im Bereich der Translationswissenschaften.
c. Lehre an Ausbildungsstätten
Gebärdensprachdolmetscherinnen mit pädagogischer Befähigung
arbeiten sowohl an Hochschulen als auch an anderen Ausbildungseinrichtungen
als Lehrende im Dolmetschbereich.
d. Koordination in Einsatz- und Vermittlungszentralen
Gebärdensprachdolmetscherinnen werden auf Grund ihrer Sprach- und
Sachkenntnis als Koordinatorinnen für Dolmetscheinsätze und die
Vermittlung von Gebärdensprachdolmetscherinnen eingesetzt. In diesen
Tätigkeitsbereich fällt u. a. die organisatorische Vorbereitung
von Einsätzen, die Akquirierung und Weitergabe von Vorbereitungsmaterialien
sowie die Betreuung, Beratung und Information der Kunden und Dolmetscherinnen
einer Einsatzzentrale.
e. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Organisationen und Verbänden
In Organisationen und Verbänden, in denen Hörgeschädigte
zusammengeschlossen oder vertreten sind, oder die sich im weitesten Sinn
mit Gebärdensprache und der Gebärdensprachgemeinschaft beschäftigen,
können Gebärdensprachdolmetscherinnen auf Grund ihrer Sprach-
und Sachkenntnis besonders im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
sinnvoll tätig werden.
4. Beschäftigungsverhältnisse
Gebärdensprachdolmetschen wird entweder haupt- oder nebenberuflich
ausgeübt. Hauptberufliche Dolmetscherinnen können als Selbstständige
oder als Arbeitnehmerinnen tätig werden, wobei in Deutschland die
selbstständige Tätigkeit überwiegt.
Arbeitnehmerinnen im Angestelltenverhältnis gibt es bisher bei öffentlichen
und privaten Institutionen und Einrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen,
Bildungseinrichtungen, Verbänden, Rehabilitationseinrichtungen sowie
in der freien Wirtschaft.
Selbstständig arbeitende Dolmetscherinnen schließen sich vereinzelt
in privaten Dienstleistungsfirmen und Dolmetscherbüros (Bürogemeinschaften)
zusammen.
5. Berufsvoraussetzungen, Ausbildung, Abschlüsse, Weiterbildung
Für die Tätigkeit des Gebärdensprachdolmetschens gibt es
keinen einheitlichen Zugang. Die Qualifikation für die Ausübung
dieser Tätigkeit kann unterschiedlich nachgewiesen werden, wobei qualitativ
graduelle Unterschiede festzustellen sind.
Es besteht keine gesetzliche Regelung der Berufsausübung für
Gebärdensprachdolmetscherinnen, auch ist die Berufsbezeichnung nicht
gesetzlich geschützt, weshalb sie allein kein Indiz für Qualität
ist. Gegen eine unberechtigte Führung des akademischen Grades Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin
/ Diplom-Gebärdensprachdolmetscher, der nur von Hochschulen verliehen
werden darf, bzw. des Titels staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin
/ staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher gibt es jedoch
einen strafrechtlichen Schutz.
5.1 Berufsvoraussetzungen
Gebärdensprachdolmetscherinnen benötigen übersetzerische
Kompetenzen sowie sprachliche und fachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Sprachbegabung bzw. die Beherrschung des Deutschen und der Deutschen Gebärdensprache
ist zwar Voraussetzung für ein effektives und effizientes Dolmetschen,
sprachliches Wissen allein ist jedoch nicht ausreichend, um dolmetschen
zu können. Über die traditionellen einzelsprachlichen Fähigkeiten
(Hörverständnis und Sprechfertigkeit / Sehverständnis und
Gebärdenkompetenz bzw. Leseverständnis und Schreibfähigkeit)
hinaus sind weitere Fähigkeiten unabdingbar, die unter dem Begriff übersetzerische
Kompetenz zusammengefasst werden.
Hierzu gehören:
- Translatorisches Wissen (auch prozessuales Wissen)
- Fachwissen bzw. Sachverhaltswissen
Dieses Wissen eignet sich die Dolmetscherin im Laufe ihrer Ausbildung sowie
ihrer beruflichen Tätigkeit an
- Kulturelles Wissen
Umfassende Kenntnisse der Kultur und Lebensweise der hörenden Mehrheit
sowie der Gewohnheiten,
Besonderheiten und Lebensweise der Gebärdensprachgemeinschaft.
Der Begriff translatorisches Wissen umfasst das Erkennen von Text- bzw.
Redestrukturen und –funktionen und den Transfer derselben in die
Zielsprache sowie die Beherrschung von Strategien (Umgang mit Störeinflüssen
etc.) bzw. Methoden und Techniken (simultan und konsekutiv dolmetschen
etc.).
Darüber hinaus wird eine spezifische Begabung fürs Simultandolmetschen
benötigt, die durch spezielle Ausbildung und intensives Training zu
einer praxistauglichen Kompetenz entwickelt werden kann. Diese spezifische
Begabung beinhaltet die Fähigkeit zur unmittelbaren Umwandlung von
in einer Sprache gesprochenen bzw. gebärdeten Mitteilungen (wobei
ein antizipatorisches Erkennen von syntaktischen Strukturen und Sinnzusammenhängen
nützlich ist), ein hohes Konzentrationsvermögen, schnelle Auffassungsgabe,
ein gutes Gedächtnis, Redegewandtheit, umfassende Allgemeinbildung,
gute Stimmtechnik und –modulation sowie sicheres und gewandtes Auftreten
in der Öffentlichkeit. Da Gebärdensprachdolmetscherinnen zumindest
für die hörgeschädigten Rezipienten sichtbar sein müssen,
befinden sie sich permanent mitten im Geschehen. Deshalb ist die zuletzt
genannte Kompetenz von besonderer Bedeutung: Der erhöhten Aufmerksamkeit,
die Gebärdensprachdolmetscherinnen auf Grund ihrer ungewöhnlichen
und stets sichtbaren Tätigkeit oft entgegengebracht wird, muss souverän
begegnet werden. Ebenso muss der zusätzliche Stress, der durch die
unmittelbare Nähe zum Geschehen entstehen kann, unbemerkt bewältigt
werden.
Weil Dolmetscherinnen überwiegend an wechselnden Orten zum Einsatz
kommen, unregelmäßige Arbeitszeiten haben und sich fortwährend
auf unterschiedliche Situationen und Gesprächsteilnehmer einstellen
müssen, sollten sie über ein hohes Maß an Flexibilität
und Mobilität verfügen. Sie sind einer hohen psychischen und
physischen Belastung ausgesetzt, weshalb eine gute Gesundheit und Kondition
sowie ein hohes Leistungsvermögen unabdingbar sind.
Da Gebärdensprachdolmetscherinnen zunehmend in Teams zusammenarbeiten,
wobei sie sich gegenseitig unterstützen und nach einem vorher vereinbarten
Zeitturnus abwechseln, sollten sie außerdem über Teamfähigkeit
sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit verfügen.
Aus den beiden zuvor genannten Gegebenheiten ergibt sich die Notwendigkeit
guter organisatorischer und koordinatorischer Fähigkeiten.
Um die verantwortungsvolle Tätigkeit auf einem hohen Niveau ausüben
zu können, werden außerdem ein hohes Maß an intellektueller
Neugier, Kreativität, abstrakt-logischem Denken und die Bereitschaft
zu lebenslangem eigeninitiativem Lernen benötigt.
Die Gebärdensprachgemeinschaft ist eine sehr kleine, überschaubare
Gemeinschaft, in der Informationen schnell von einem zum anderen gelangen.
Gebärdensprachdolmetscherinnen sollten deshalb mit dem aus vielfachen
Dolmetschsituationen erworbenen Wissen über Personen und Sachverhalte überaus
diskret umgehen.
Das Dolmetschen in einzelnen Bereichen stellt wiederum spezielle Anforderungen
an die jeweilige Dolmetscherin:
Beim Konferenzdolmetschen werden hohe
sprachliche und fachliche Anforderungen gestellt. Es wird die Fähigkeit
vorausgesetzt, sich innerhalb kürzester
Zeit auf der Grundlage von Kongressunterlagen und Fachliteratur in neue
Gebiete einzuarbeiten. Da unmöglich im gesamten Wissensspektrum
eine gute Dolmetschqualität geboten werden kann, erfolgt häufig
eine Spezialisierung auf bestimmte Themengebiete.
Die Anforderungen beim Dolmetschen im Bildungsbereich und im Arbeitsleben
bzw. der freien Wirtschaft sind vielfach ähnlich.
Beim Gerichtsdolmetschen
ist eine breite Allgemeinbildung ebenso wichtig wie forensische Grundkenntnisse
sowie die Kenntnis der juristischen Terminologie
in beiden Arbeitssprachen. Daneben sind häufig Fachkenntnisse in
anderen Gebieten erforderlich (Technik, Medizin o.ä.), so dass auch
hier intensive Vorbereitung wie z. B. Aktenstudium betrieben werden muss.
5.2 Ausbildungsgänge und Abschlüsse
In Deutschland gibt es verschiedene
Ausbildungsmöglichkeiten für
Gebärdensprachdolmetscherinnen:
- Universität mit dem Abschluss Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin
bzw. Diplom-Gebärdensprachdolmetscher
- Fachhochschule mit dem Abschluss Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin
(FH) bzw. Diplom-Gebärdensprachdolmetscher (FH)
- berufsbegleitende Ausbildungsgänge mit Zertifizierung
Darüber hinaus bieten einige private Sprachenschulen und –institute
sowie sonstige Einrichtungen Ausbildungen für Gebärdensprachdolmetscherinnen
an, die in Niveau und Qualität äußerst unterschiedlich
ausfallen und von den einschlägigen Verbänden sowie Kostenträgern nicht in jedem Fall anerkannt werden.
Die Eingangsvoraussetzungen für die unterschiedlichen Ausbildungsgänge
variieren und können bei den jeweiligen Ausbildungsstätten erfragt
werden. Eine aktuelle Liste der vom Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher/innen
Deutschlands e. V. anerkannten Ausbildungsstätten kann über die
Geschäftsstelle angefordert werden.
Unabhängig von einer Ausbildung gibt es die Möglichkeit, einen
Qualifikationsnachweis bei einem staatlichen Prüfungsamt zu erwerben.
Erfolgreiche Absolventinnen der Prüfung sind berechtigt, den Titel „staatlich
geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin“ / „staatlich
geprüfter Gebärdensprachdolmetscher“ zu führen.
5.3 Weiterbildung
Eine ständige Fort- und Weiterbildung auch nach Abschluss einer Ausbildung
ist für Gebärdensprachdolmetscherinnen unabdingbar.
Um den komplexen Anforderungen sowie den wechselnden Themen bei unterschiedlichen
Einsätzen gewachsen zu sein, muss sich die Dolmetscherin in sachlicher
und sprachlicher Hinsicht ständig auf dem Laufenden halten.
Auch der Umgang mit neuen technischen Medien muss fortlaufend geübt
und erweitert werden.
6. Arbeitsmittel, Verfahren und technische Ausstattung
Für die Recherche und Vorbereitung im Zusammenhang mit einzelnen Aufträgen,
also die zielgerichtete Beschaffung von Informationen und Fachwissen, kann
die Gebärdensprachdolmetscherin auf Fachliteratur, Enzyklopädien,
ein- und mehrsprachige Wörterbücher, terminologische und sonstige
Datenbanken zurückgreifen. Für den gebärdensprachlichen
Bereich gibt es insgesamt nur wenig Materialien. Es liegen jedoch Bildwörterbücher
zum Grundvokabular sowie mehrere Fachgebärdenlexika vor.
Zur Erweiterung des Gebärdenschatzes können diverse CD-ROMs sowie
Videos genutzt werden.
Auf Grund der fehlenden bzw. eingeschränkten Auswahl an Arbeitsmitteln
im gebärdensprachlichen Bereich ist ein permanenter Kontakt zu kompetenten
Gebärdensprachlern zu empfehlen.
In der Zukunft wird die (digitale) Video- und Bildbearbeitungstechnik
zunehmend relevant werden; der Umgang mit derartiger Technik erfordert
ein spezielles Know-How. Diese Art von Verfahren könnte z. B. bei
der Übersetzung von schriftsprachlichen Texten in Deutsche Gebärdensprache
und umgekehrt oder aber bei der Erstellung von Untertiteln zu Filmen in
Gebärdensprache eingesetzt werden.
Auch für Gebärdensprachdolmetscherinnen spielt der Computer
eine wichtige Rolle. Er findet nicht nur bei der Verwaltung des individuellen
Kundenstammes, der Bearbeitung der Geschäftskorrespondenz und der
Erstellung von Texten Anwendung, sondern kann zur Recherche (Internet),
zum Austausch (Fax, Email, Bildkonferenz) und zur Nutzung von Datenbanken
verwendet werden.
Gebärdensprachdolmetscherinnen sollten über weitere technische
Kommunikationsmedien (wie Fax, Bildtelefon, Video etc.) verfügen.
7. Zukunftsperspektiven
Die Lebenssituation hörgeschädigter Menschen in Deutschland befindet
sich in ständiger Veränderung und Entwicklung (Verbesserung und
Neuentwicklung medizinisch-technischer Hilfen, Veränderung der Bildungssituation
Hörgeschädigter, neue Entwicklungen in den Kommunikationstechnologien,
gesetzliche Veränderungen sowie zunehmende Globalisierung und internationaler
Austausch). Hierdurch wandeln sich auch die Bereiche und Situationen, mit
denen Gebärdensprachdolmetscherinnen konfrontiert werden: Ansprüche
an das Verhalten, die Fähigkeiten und Kenntnisse von Dolmetscherinnen
werden sich verändern bzw. erhöhen, technisches Wissen wird in
Zukunft eine größere Rolle spielen und eine Erweiterung der
Einsatzbereiche ist bereits jetzt abzusehen. Die politische Anerkennung
der Deutschen Gebärdensprache wird diesen Wandel voraussichtlich
noch forcieren.
Um konstant eine qualitativ hochwertige Leistung erbringen zu können,
ist eine ständige Auseinandersetzung mit den hier genannten Veränderungen
sowie eine Anpassung an dieselben unabdingbar.
Bereiche, die in diesem Zusammenhang besonders hervorgehoben werden sollen,
sind:
- Ausbau der wissenschaftlichen Grundlagen (linguistische und translationswissenschaftliche
Forschung zur Gebärdensprache bzw. zum Gebärdensprachdolmetschen)
- Ausbau und Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsprogramme
- Entwicklung von Qualitätsstandards
- Vergrößerung des Spektrums der Einsatzbereiche
(Damit verbunden evtl. verstärkte Spezialisierung sowie Bereitschaft
zur Aneignung neuer,
zusätzlicher Inhalte. Sinnvoller Einsatz von
Zusatzqualifikationen wie frühere Berufsausbildung,
Studium einer
anderen Fachrichtung etc.)
- Aneignung von Wissen über kommunikationstechnische Neuerungen und
deren Anwendung
(Evtl. Veränderung traditioneller Arbeitsweisen, -techniken und Rahmenbedingungen
wie Dolmetschen am Bildtelefon etc.)
- Entstehung und Verbreitung von Mischberufsfeldern
- Vermehrter Einsatz von Relais-Dolmetscherinnen
Es ist davon auszugehen, dass bei zunehmender Differenzierung der Eingangsvoraussetzungen
in den Beruf in Zukunft gestufte Vergütungsmodalitäten und damit
unterschiedliche Einkommensverhältnisse eintreten werden.
8. Weitere Informationen
Weitere Auskunft über den in diesem Berufsbild dargestellten Beruf
erteilt:
Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher/innen Deutschlands e.
V.
Geschäftsstelle: Ebersbrunner Str. 25, 08064 Zwickau
Tel 0375 – 77 04 40, Fax 77 04 410
Nützliche aktuelle Informationen können der Fachzeitschrift „Das
Zeichen“ – Zeitschrift für Sprache und Kultur Gehörloser – entnommen
werden.
Redaktionsanschrift: Institut für Deutsche Gebärdensprache
Binderstraße 34, 20146 Hamburg,
Tel 040 – 42838 6735, Fax 040 – 42838 6109,
E-Mail: Das.Zeichen@sign-lang.uni-hamburg.de
Literaturauswahl:
Horst Ebbinghaus,
Jens Hessmann |
Horst Ebbinghaus, Gehörlose, Gebärdensprache, Dolmetschen.
Chancen der Integration
einer sprachlichen Minderheit. Hamburg 1989. |
| Nadja Grbic |
Kein Fall nur für Notfälle. Gebärdensprachdolmetschen
In: Ingrid Kurz/Angela Moisl (Hg.). Berufsbilder für
Ü bersetzer und Dolmetscher. Wien 1997. S. 149 – 156 |
| Gudrun Hillert |
Doppelbesetzung und Dolmetschen im Team
In: Das Zeichen Nr. 49/1999, S. 432 - 438 |
| Regina Leven |
Gebärdensprachdolmetschen – Studiengänge und
Fortbildungen in Deutschland
In: Das Zeichen Nr. 53/2000, S. 484 - 486 |
| Regina Leven |
Kriterien für die Beurteilung von Dolmetschleistungen.
Ein Leitfaden für die Vorbereitung auf Dolmetschprüfungen
In: Das Zeichen Nr. 55/2001, S. 140 - 153 |
| Christiane
Maßmann |
Arbeitsbedingungen von GebärdensprachdolmetscherInnen
und mögliche Folgen
In: Das Zeichen Nr. 33/1995, S. 335 - 344 |
| Nicole
Ostrycharczyk |
Community Interpreting und Gebärdensprachdolmetschen.
Begriffsklärung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede
In: Das Zeichen Nr. 55/2001, S. 130 – 139 |
| Meike Vaupel |
Englische Fachliteratur in DGS – ein Übersetzungsprojekt
In: Das Zeichen Nr. 51/2000, S. 126 - 128 |
| Mirta Vidal |
Neue Studie zu Ermüdungserscheinigungen bestätigt die
Notwendigkeit der Arbeit im Team.
In: Das Zeichen Nr. 58/2001, S. 618 - 623 |
Das Berufsbild wurde in der vorliegenden Fassung im März 2002 vom
Vorstand des Bundesverbandes der Gebärdensprachdolmetscher/innen verabschiedet
und von der Bundesversammlung bestätigt.
BGSD e. V.
2002
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