| Pressemitteilung |
| Institut für Gebärdensprache in Baden-Württemberg
gegründet Qualifizierte Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscher/innen verbessert Situation Hörbehinderter Ab Herbst 2001 wird in Baden-Württemberg mit der Ausbildung qualifizierter Gebärden-sprachdolmetscher/innen begonnen. Ähnliche Ausbildungen gibt es bisher nur in Hes-sen und in Sachsen. Damit soll ein sehr guter einheitlicher Kenntnisstand der Dolmet-scher/innen erreicht werden. Vor allem soll die Situation Hörbehinderter verbessert wer-den, die für Behördengänge, berufliche Fortbildungen oder in rechtlichen Angelegen-heiten die Unterstützung eines/r Dolmetschers/in brauchen. „Die Gründung des Instituts für Gebärdensprache
in Baden-Württemberg ist ein wichti-ger Schritt zur Verbesserung
der Situation Hörbehinderter in unserer hörenden Gesell-schaft“,
darüber sind sich die Gründer und Gesellschafter des Instituts
einig. Dies sind der Landesverband der Gehörlosen in Baden-Württemberg,
der Deutsche Schwerhöri-genbund Landesverband Baden-Württemberg
und die Paulinenpflege Winnenden mit ihrem Berufsbildungswerk für
Hörbehinderte. In Winnenden ist das Institut angesiedelt, die Paulinenpflege
Winnenden stellt Räume, Geräte und Personal zur Verfügung. Die Ausbildung beginnt am 14. September mit einer Pilotphase. Innerhalb von zwei Jah-ren sollen 12 Dolmetscher ausgebildet werden. Es wird angestrebt, dass eine Verord-nung für die Abschlussprüfung für Gebärdensprachdolmetscher/innen erlassen wird. Diese soll regeln, dass die Kursteilnehmer/innen nach der bestandenen Prüfung die Be-rechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Gebärdensprach-dolmetscher/in" erlangen. Die zweijährige Ausbildung wird berufsbegleitend jede 2. Woche freitags von 15 – 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr stattfinden. Ergänzt wird sie durch 4 Blockwochen und Praktika. Insgesamt umfasst die Ausbildung ca. 600 Unter-richtsstunden und 90 Praktikumstunden. Die Aufnahmevoraussetzungen sind Mittlere Reife oder Berufsausbildung und Gebärdensprachkenntnisse, die durch ein 30-minütiges fachliches Aufnahmegespräch am 13./14. Juli 2001 vor der Prüfungskommission festgestellt werden. Vorrangig sind Bewerber/innen aus Baden-Württemberg berücksichtigt. Während der Ausbildung werden Themen in folgenden Bereichen behandelt: Deut-sche Gebärdensprache; Dolmetschen; Fingeralphabet; Psychologie; Geschichte, So-ziologie und Kultur Gehörloser; Deutsche Laut- und Schriftsprache; Rhetorik und Kom-munikation; Techniken und Medien für Hörgeschädigte; Berufskunde und Ethik; Recht und BWL; Praktische Grundlagen; Praktika. Die Ausbildungsmaßnahme schließt mit einer Abschlussprüfung, in der die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie oder er auf dem Gebiet des Gebärden-sprachdolmetschens wissenschaftliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden erwor-ben hat und diese Qualifikationen beruflich umsetzen kann. |
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