Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Mit der Einreichung Ihres Anmeldeformulars zur Aufnahmeprüfung sind Sie vorläufig angemeldet. Die Anmeldung wird bei bestandener Prüfung rechtskräftig. Die erforderlichen Unterlagen sind der Anmeldung beizulegen. Sollten sie nicht vollständig sein, werden sie von uns mit der Bitte um Nachreichung angefordert. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität der Aus- und Fortbildung GS-DO werden wir nach der Aufnahmeprüfung entscheiden, wer auf Grund seiner Qualifizierung einen Ausbildungsplatz im Institut erhalten wird.

Rücktritt und Kündigung

Spätestens bis 5. August 2011 - maßgeblich ist der Eingang beim Institut für Gebärdensprache - können Sie ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist eine Gebühr in Höhe von € 500 fällig.

Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

Falls Sie im Zeitraum 5. August 2011 bis zum Beginn der Maßnahme 5. September 2011, zurücktreten werden 50% der Teilnahmegebühren fällig. Bei Rücktritt am Tage des Beginns oder nach Beginn der Maßnahme ist die gesamte Gebühr fällig. Dieses entfällt, wenn Sie eine qualifizierte Ersatzperson benennen können. Werden für die Aus- und Fortbildung GS-DO besondere Aufnahmevoraussetzungen genannt, muss die Ersatzperson diese erfüllen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten bzw. Seminarstunden berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

Absage der Aus- und Fortbildung GS-DO

Das Institut hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung die Aus- und Fortbildung abzusagen. Wir werden dann natürlich bereits bezahlte Teilnehmergebühren zurückerstatten. Weitgehende Ansprüche hat der Teilnehmer oder die Teilnehmerin nicht.

Wechsel der Dozenten und Dozentinnen

Ein Wechsel der Dozenten und Dozentinnen oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer oder die Teilnehmerin weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Teilnahmegebühr.

Haftung

Das Institut haftet nicht für Schäden, die der Teilnehmer oder die Teilnehmerin im Rahmen der Aus- und Fortbildung erleiden, es sei denn, dass diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Erfüllungsgehilfen beruhen.

Nebenabreden

Vertragsänderungen und Nebenreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.