Praktikumsordnung
  1. Während der Aus- und Fortbildung hat der Teilnehmer oder die Teilnehmerin praktische Erfahrungen für die Tätigkeit eines Gebärdensprachdolmetschers oder einer Gebärdensprachdolmetscherin zu erwerben.
     
  2. 20 Stunden sind in Institutionen zu absolvieren, die mit der Beratung, Betreuung und Versorgung von Gehörlosen und Hörgeschädigten befasst sind.
    20 Stunden sind in Einrichtungen zu absolvieren, die mit der Integration Gehörloser und Hörgeschädigter in das Arbeitsleben befasst sind.
     
  3. Des weiteren sind 20 Stunden im passiven Dolmetscheinsatz zu absolvieren.
     
  4. Des weiteren sind 20 Stunden im aktiven Dometscheinsatz zu absolvieren.
     
  5. 10 Stunden sind in Einrichtungen, Vereinen, Verbänden von Gehörlosen und Schwerhörigen zu verbringen.
     
  6. Die insgesamt 90 Stunden sind in einem Praktikumsbuch zu dokumentieren und testieren zu lassen.
     
  7. Ein von dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin benannter Praktikumsplatz bedarf der Zustimmung der Leitung des Instituts.
    Bei Bedarf ist die Leitung des Instituts bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen behilflich.