Infos zum Gebärdensprachdolmetschen (Merkblatt)

Wo brauche ich Dolmetscherinnen?

  • Arztbesuche
  • Behörden / Gericht / Polizei
  • Betriebsversammlungen
  • Fort- und Weiterbildung
  • Elternabende
  • Universität
  • Vorträge
  • Kultur (Kino, Theater, Museum...)

 Wo bestelle ich DolmetscherInnen?

Dolmetschervermittlungs-Zentrale in Baden-Württemberg
Träger: Landesverband der Gehörlosen in Baden-Württemberg e.V.

Hohenheimerstrasse 5
70184 Stuttgart

Telefon: 0711 - 2360009
Fax: 0711 - 2360616
Mobil : 0177 – 2360616
Email: dvz-bw.wagner@arcor.de
www.ifg-bw.de/vermittlung/index.htm

Wichtige Angaben bei der Bestellung vonDolmetscherlnnen:  

  • wann? (Datum Uhrzeit)
  • wo? (Ort, Treffpunkt)
  • wie lange? (Dauer)
  • wofür (Anlass, Veranstaltung)
  • wie viele Gehörlose
  • wer bezahlt? (Kostenträger)
  • Sprachform (DGS – LBG)

Was Gebärdensprachdolmetscherlnnen tun:

  • PÜNKTLICH am Einsatzort erscheinen
  • Äußerungen von der Lautsprache in die Gebärdensprache übersetzen
  • Äußerungen von der Gebärdensprache in die Lautsprache übersetzen
  • Sich neutral verhalten
  • Informationen, die ihnen während Aufträgen zu Ohren (zu Augen) kommen, nicht weitererzählen

Was sie nicht tun:

  • Erklären, Helfen, Beraten
  • Für Klientinnen Fragen stellen oder beantworten
  • Die eigene Meinung mit einfließen lassen
  • für Klientlnnen Formulare auffüllen

Was sie brauchen:

  • Vorbereitungsmaterialien (Rednerskript, Kopien, etc.)
  • Pausen (alle 45 Minuten ca. 5 Minuten Pause)
  • Beim Vorlesen verlangsamtes Tempo
  • Doppelbesetzung + angemessene Bezahlung
  • Recht auf Ablehnung von Aufträgen
  • Recht auf Abbruch von Aufträgen, wenn die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind

Auszüge aus der Berufs- und Ehren Gebärdensprachdolmetscherlnnen:

  • Die DolmetscherInnen haben ihre Tätigkeit objektiv, unparteiisch und gewissenhaft auszuüben
  • Die DolmetscherInnen dürfen nur in solchen Sprachen und Sachgebieten tätig werden, in denen sie über ausreichende Kenntnisse verfügen bzw. sich diese im Rahmen einer Vorbereitung verschaffen können, um die übertragenen Aufgaben auch gewissenhaft ausüben zu können.
  • Verschwiegenheitspflicht
    Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was DolmetscherInnen in Ausübung ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist, soweit nicht das Gesetz oder Grundsätze bei Rechtsprechung Ausnahmen zulassen.

Empfehlung für Gehörlose:

  • Treff dich 15 min. vor Beginn des Auftrages mit den Gebärdensprachdolmetscherlnnen, damit ihr euch "warmgebärden" und gegenseitig euren Gebärdenstil kennenlernen könnt
  • Stelle zu Beginn der Gespräche dich selbst und Gebärdensprachdolmetscherlnnen vor.
  • Erkläre den hörenden Gesprächsteilnehmerlnnen, was Dolmetscherlnnen machen und wofür ihr sie braucht;
  • z. B.: "Mein Name ist...", "dies ist die Gebärdensprachdolmetscherin Frau..., sie wird das Gespräch für uns beide übersetzen."
  • Wenn Dolmetschprobleme auftreten, sprich zuerst mit den Gebärdensprachdolmetscherlnnen selbst.

Rechte von Gehörlosen:

  • Du kannst selbst darüber entscheiden, wo die Dolmetscherlnnen sitzen/stehen.
  • Du kannst dich bei Diskussionen zu Wort melden, um einen eigenen Beitrag zu leisten/um zu fragen.
  • Du kannst die hörenden Gesprächsteilnehmer/innen dazu auffordern dich direkt anzusprechen
    (Nicht: "Sagen Sie dem Gehörlosen doch mal...")
  • Du kannst von den Dolmetscherlnnen gute Kenntnisse in DGS, LBG und Fingeralphabet einfordern.
  • Du kannst DolmetscherInnen ablehnen.
  • Du kannst den hörenden Gesprächsteilnehmer/innen sagen, daß die Dolmetscherlnnen nicht gut übersetzt haben und du deshalb das Gespräch abbrechen mochtest, um es zu einem anderen Zeitpunkt mit qualifizierteren Dolmetscherlnnen wieder aufzunehmen.

 Pflichten von Gehörlosen:

  • Du solltest die Dolmetscherlnnen nicht um Erklärungen bitten.
  • Du solltest Dolmetschaufträge rechtzeitig anmelden (4 Wochen) bzw. absagen (1 Woche).