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Unsere Ziele |
Bedarfsanalyse zur Gebärdensprachdolmetschersituation 1.Hörbehinderte in Deutschland In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 14 Mio hörgeschädigte
Menschen ( Sektion Grünes Kreuz). Ungefähr 275.000 Menschen
haben aufgrund ihrer Hörschädigung einen Schwerbehinderten-Ausweis
( Bundesversorgungsverwaltung )
2. Dolmetscherkapazität : Ist-Zustand und Bedarf Rechnet man die vorhandene Dolmetschkapazität ( ca. 450 Dolmetscher/innen)
auf Bundesebene um, steht jedem Gehörlosen/Resthörigen eine
Zeit von 10-15 Minuten / Monat zur Verfügung. Gefordert werden durchschnittlich
4 – 5 Dolmetscherstunden / Monat für jeden Gehörlosen
/ Resthörigen vorzuhalten ( Deutscher Gehörlosenbund ), was
der Erfahrung und dem Standard auf internationaler Ebene entsprechen
würde. Dieses Ziel kann nur langfristig angegangen werden. Mittelfristig, in 5 – 10 Jahren, sollte angestrebt werden, dass einem Gehörlosen/Resthörigen eine Stunde Dolmetschdienst zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass bundesweit ca. 1.143 qualifizierte Gebärdensprachdolmetscher/innen ( a` 840 Stunden / Jahr zur Verfügung stehen müssten, was angesichts von zur Zeit drei qualifizierten Ausbildungsstätten in Hamburg, Magdeburg und Zwickau nicht zu bewerkstelligen ist.
Bislang waren Gebärdensprachdolmetsch/innen überwiegend in Bereichen Arbeitsalltag und im privaten Bereich tätig. Dolmetschereinsätze im Arbeitsalltag werden für
Mitarbeitergespräche,
Personal-, Betriebs-, Schwerbehinderten-, Mitarbeiterversammlungen, einzelne
Mitarbeitergespräche, interne und externe Fortbildung, Qualifizierungsmaßnahmen,
(eintägige, mehrtägige, mehrwöchige), kurz- und langfristige
Qualifizierungsmaßnahmen, mehrtägig und mehrwöchige Einarbeitungszeiten,
Kündigungsverhandlungen, Informationsgespräche geleistet. Die Dolmetscher/innen werden für Einsätze im privaten Bereich wie z.B. Arztbesuche, Gerichtsverhandlungen, Elternabende, Miet-, Anwalts-
und Notariatsangelegenheiten benötigt. Die Dolmetschervermittlungszentrale
deckt diesen Bedarf durch 70% des gesamten Dolmetschvolumens. Die restliche
Beauftragung wird von den Gehörlosen selbst initiiert, wenn die
Kostenträger bekannt sind. Ein innovativer Arbeitsbereich für Gebärdensprachdolmetscher/innen
ist der Ausbildungsbereich. Bislang werden Dolmetscher/innen für
Hochschulausbildung, Berufsausbildung ect. in geringem Umfang herangezogen,
da es an qualifizierten Dolmetscher/innen mangelt. Gerade im Hinblick auf den Gebärdendolmetscheinsatz im Studium (Fachhochschule und Hochschule ) und später im akademisch ausgerichteten
Beruf weist die Landesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten
und Absolventen (LSHA) auf großen Bedarf hin.
Die Verbände und Institutionen zur Qualität der Gebärdensprachdolmetscher/innen · Gute Allgemeinbildung 5. Zusammenfassung Bedingt durch die zunehmende Integration von hörbehinderten Menschen im beruflichen und privaten Alltag, durch den Anstieg des Bildungsniveaus und die wachsende Interessenvertretung und Initiative der Behindertengruppe selbst werden zukünftig verstärkt Kommunikationsmediatoren wie Dolmetscher/innen für Gebärdensprache genutzt werden. Aus den Erfahrungen der Institutionen und der Betroffenen können neben dem wachsenden Bedarf an Dolmetscher/innen auch die Ansprüche an eine adäquate Gebärdensprachdolmetscherprüfung abgeleitet werden. Die Qualität muss nach praxisorientierten, sprachwissenschaftlichen, sozialethischen sowie innovativen Kriterien ausgerichtet sein. Letzteres bezieht sich auf neue Arbeitsbereiche, wie das Dolmetschen in den neuen Medien, oder für Kinder bspw. in der Schule oder vor Gericht. Das hohe Niveau der Dolmetscherausbildung und das dadurch entstehende professionelle Berufsbild wird ein marktorientiertes Dolmetschangebot hervorbringen, welches den Gebärdensprachnutzern und den Kostenträgern gleichermaßen zuträglich sein wird. Die Kapazität der Gebärdensprachdolmetscher/innen in Baden-Württemberg kann durch die geplante Weiterbildung zum/r Gebärdensprachdolmetscher/in, mit Beginn des WS 2001/2002 bei maximaler Ausschöpfung von 12 Teilnehmer/innen innerhalb von 5 Jahren um 48, in 10 Jahren um 102 qualifizierte Dolmetscher/innen erhöht werden. Geht man vom optimistischsten Szenario aus, in dem die neu ausgebildeten Dolmetscher/innen in Baden-Württemberg als Vollzeitkräfte ( 840 Stunden im Jahr ) tätig sein werden , wäre somit die geforderte Dolmetscherkapazität von 1 Stunde / Monat pro potentiellem/r Gebärdensprachnutzer/in um das 1,4fache erreicht. |
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