Unsere Ziele

Bedarfsanalyse zur Gebärdensprachdolmetschersituation

1.Hörbehinderte in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 14 Mio hörgeschädigte Menschen ( Sektion Grünes Kreuz). Ungefähr 275.000 Menschen haben aufgrund ihrer Hörschädigung einen Schwerbehinderten-Ausweis ( Bundesversorgungsverwaltung )
Eine Meldepflicht besteht diesbezüglich nicht. Davon sind rund 80.000 (WHO, 0,1 % Gehörlose der Bevölkerung) entweder völlig gehörlos oder resthörig, so dass sie potentielle Gebärdensprachbenutzer sind ( die Bundesversorgungsverwaltung weist im engeren Sinne als originäre Gehörlose ohne Resthörvermögen ca. 52.000 Gehörlose aus, 100% Grad der Behinderung )
Nach Einschätzung der HNO-Klinik Hannover werden jährlich 600 bis 800 Neugeborene taub geboren, oder ertauben vor dem 2. Lebensjahr. Des weiteren verlieren jährlich ca. 500 Erwachsene ihr Gehör. Auch wenn ungefähr die Hälfte dieser Gehörlosen implantiert werden, benötigen diese in den meisten Fällen Gebärdesprachdolmetscher/innen.
Bei der Gesamtbetrachtung der potentiellen Gebärdensprachbenutzer, sollte nicht vergessen werden, dass innerhalb der Schwerhörigengruppe diesbezüglich das Potential wächst. Zunächst gehen wir bei den Berechnungen der Bedarfsanalyse von der Summe von 80.000 Gehörlosen/Resthörigen aus.

2. Dolmetscherkapazität : Ist-Zustand und Bedarf

Rechnet man die vorhandene Dolmetschkapazität ( ca. 450 Dolmetscher/innen) auf Bundesebene um, steht jedem Gehörlosen/Resthörigen eine Zeit von 10-15 Minuten / Monat zur Verfügung. Gefordert werden durchschnittlich 4 – 5 Dolmetscherstunden / Monat für jeden Gehörlosen / Resthörigen vorzuhalten ( Deutscher Gehörlosenbund ), was der Erfahrung und dem Standard auf internationaler Ebene entsprechen würde.
In Deutschland würde die Umsetzung des Auftrages mit einer Mindestanforderung von 4 Stunden /Monat 3,84 Mio Dolmetscherstunden (Deutscher Gehörlosenbund ) pro Jahr bedeuten. Wenn man davon ausgeht, dass ein/e Dolmetscher/in im Jahr 840 Stunden dolmetschen könnte, dann folgt daraus, dass bundesweit 4.571 Dolmetscher/innen benötigt werden ( bzw. 9.142 halbtagsbeschäftigte Dolmetscher/innen )

Dieses Ziel kann nur langfristig angegangen werden. Mittelfristig, in 5 – 10 Jahren, sollte angestrebt werden, dass einem Gehörlosen/Resthörigen eine Stunde Dolmetschdienst zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass bundesweit ca. 1.143 qualifizierte Gebärdensprachdolmetscher/innen ( a` 840 Stunden / Jahr zur Verfügung stehen müssten, was angesichts von zur Zeit drei qualifizierten Ausbildungsstätten in Hamburg, Magdeburg und Zwickau nicht zu bewerkstelligen ist.


3. Arbeitsgebiete der Gebärdensprachdolmetscher/innen

Bislang waren Gebärdensprachdolmetsch/innen überwiegend in Bereichen Arbeitsalltag und im privaten Bereich tätig.

Dolmetschereinsätze im Arbeitsalltag werden für Mitarbeitergespräche, Personal-, Betriebs-, Schwerbehinderten-, Mitarbeiterversammlungen, einzelne Mitarbeitergespräche, interne und externe Fortbildung, Qualifizierungsmaßnahmen, (eintägige, mehrtägige, mehrwöchige), kurz- und langfristige Qualifizierungsmaßnahmen, mehrtägig und mehrwöchige Einarbeitungszeiten, Kündigungsverhandlungen, Informationsgespräche geleistet.
Dieser Dolmetschbedarf wird überwiegend durch die Dolmetscherzentrale in Stuttgart abgedeckt. Die Hälfte der Beauftragungen dieser Art wird vom LWV angefragt. Bei den Beauftragungen handelt es sich um Dolmetschsituationen im Arbeitsalltag von Gehörlosen. Es ist ein kontinuierlicher Anstieg der Nachfrage nach Dolmetscher/innen insgesamt und besonders nach qualifizierten Dolmetscher/innen zu verzeichnen.
Die Zunahme der Nachfrage ist auf eine bessere Bildung und Ausbildung der Gehörlosen im Berufsleben zurückzuführen.

Die Dolmetscher/innen werden für Einsätze im privaten Bereich wie z.B. Arztbesuche, Gerichtsverhandlungen, Elternabende, Miet-, Anwalts- und Notariatsangelegenheiten benötigt. Die Dolmetschervermittlungszentrale deckt diesen Bedarf durch 70% des gesamten Dolmetschvolumens. Die restliche Beauftragung wird von den Gehörlosen selbst initiiert, wenn die Kostenträger bekannt sind.
Einige dieser privat anfallenden Kosten werden von den Wohlfahrtsverbänden in Baden-Württemberg gedeckt. Es wird bei diesen Einsätzen auch auf die Sozialdienste der Gehörlosen zurückgegriffen, da erfahrungsgemäß kein/e Dolmetscher/in für die gewünschten Zeiten zur Verfügung stehen.

Ein innovativer Arbeitsbereich für Gebärdensprachdolmetscher/innen ist der Ausbildungsbereich. Bislang werden Dolmetscher/innen für Hochschulausbildung, Berufsausbildung ect. in geringem Umfang herangezogen, da es an qualifizierten Dolmetscher/innen mangelt.
Dieser Bereich ist deutlich im Wachstum begriffen, da das Bildungsniveau der Gehörlosen gestiegen ist und weiter steigen wird. Ein Hochschulstudium absolviert von gehörlosen/resthörigen Menschen wird zukünftig keine Ausnahme mehr sein und erfordert adäquate Dolmetschdienste.
Gebärdensprachdolmetscheinsätze in der Schule oder auch in der Frühförderung sind zukünftig denkbar.

Gerade im Hinblick auf den Gebärdendolmetscheinsatz im Studium (Fachhochschule und Hochschule ) und später im akademisch ausgerichteten Beruf weist die Landesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen (LSHA) auf großen Bedarf hin.
Die Notwendigkeit der Bereitstellung von qualifizierten Gebärdensprachdolmetscher/innen in ausreichender Zahl wurde bereits in den Heidelberger Leitlinien von 1991 festgestellt.


4. Empfehlungen

Die Verbände und Institutionen zur Qualität der Gebärdensprachdolmetscher/innen

· Gute Allgemeinbildung
· Fremdsprachkenntnisse
· Umgangreiches und differenziertes Lexikon ( bei Gericht , Ämtern, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Studium, ect. )
· Simultandolmetschen
· Fehlerfreies Übersetzen der Gebärden in Lautsprache und umgekehrt
· Professioneller Umgang mit dem Klientel
· Fähigkeiten, auf die unterschiedlichen Kommunikationsformen der Nutzer einzugehen
· Kongressdolmetschen

5. Zusammenfassung

Bedingt durch die zunehmende Integration von hörbehinderten Menschen im beruflichen und privaten Alltag, durch den Anstieg des Bildungsniveaus und die wachsende Interessenvertretung und Initiative der Behindertengruppe selbst werden zukünftig verstärkt Kommunikationsmediatoren wie Dolmetscher/innen für Gebärdensprache genutzt werden.

Aus den Erfahrungen der Institutionen und der Betroffenen können neben dem wachsenden Bedarf an Dolmetscher/innen auch die Ansprüche an eine adäquate Gebärdensprachdolmetscherprüfung abgeleitet werden. Die Qualität muss nach praxisorientierten, sprachwissenschaftlichen, sozialethischen sowie innovativen Kriterien ausgerichtet sein. Letzteres bezieht sich auf neue Arbeitsbereiche, wie das Dolmetschen in den neuen Medien, oder für Kinder bspw. in der Schule oder vor Gericht.

Das hohe Niveau der Dolmetscherausbildung und das dadurch entstehende professionelle Berufsbild wird ein marktorientiertes Dolmetschangebot hervorbringen, welches den Gebärdensprachnutzern und den Kostenträgern gleichermaßen zuträglich sein wird.

Die Kapazität der Gebärdensprachdolmetscher/innen in Baden-Württemberg kann durch die geplante Weiterbildung zum/r Gebärdensprachdolmetscher/in, mit Beginn des WS 2001/2002 bei maximaler Ausschöpfung von 12 Teilnehmer/innen innerhalb von 5 Jahren um 48, in 10 Jahren um 102 qualifizierte Dolmetscher/innen erhöht werden.

Geht man vom optimistischsten Szenario aus, in dem die neu ausgebildeten Dolmetscher/innen in Baden-Württemberg als Vollzeitkräfte ( 840 Stunden im Jahr ) tätig sein werden , wäre somit die geforderte Dolmetscherkapazität von 1 Stunde / Monat pro potentiellem/r Gebärdensprachnutzer/in um das 1,4fache erreicht.